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Praxis für Integrative Psychotherapie (HpG)

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Praxis für Integrative Psychotherapie (HpG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker (Psychotherapie) und dem Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coachings oder der Seelsorge wendet.

1.3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

2.1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.

2.2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entspricht.

2.3. Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind bewährte Verfahren und Methoden.
Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

2.4. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

 

 

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung / Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie) 

4.1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. 

Diese sind:

  • Einzelsitzung über 60 Minuten                80,00€
  • Paarsitzung    über 60 Minuten              100,00€

Sollte sich eine Sitzung über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, wird dies vorab mit dem Klienten besprochen und anteilig in Rechnung gestellt.

4.2. Die Honorare sind jeweils nach Rechnungserhalt per Überweisung auf das Praxiskonto oder direkt nach Abschluss des Behandlungstermins in bar zu begleichen.

4.3. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarter Behandlungsterminen schuldet der Klient dem Heilpraktiker (Psychotherapie) ein Ausfallhonorar in Hohe von 100 % der Gesamtgebühr.

Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt oder der Klient nachweislich ohne eigenes Verschulden (z.B. einen Unfall, Krankheit) am Erscheinen gehindert wird. Hierfür muss ein Nachweis erbracht werden.

4.4. bei mehrtägigen Seminaren gelten gesonderte Stornobedingungen:
Absage vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn fallen 50% der Kosten an
Absage von 14 Tagen vor Weiterbildungsbeginn fallen 75% der Kosten an
bei Nicht-Erscheinen am ersten Weiterbildungstag werden die vollen Kosten berechnet

 

§ 5 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie) in Bezug auf die Dozententätigkeit

5.1 Die Kosten für Seminare sind aus den Kursausschreibungen zu entnehmen

5.2 Die Seminare sind bis vier Wochen vor Beginn kostenlos, ohne Angaben von Gründen, stornierbar 

5.3 Bei Absage innerhalb vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt

5.4 Bei Absagen innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt.


§ 6 Honorarerstattung durch Dritte 

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt keine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

 

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung / Beratung 

7.1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

7.2. Absatz 7.1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 6.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.

7.3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Patientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte jederzeit zu. Er kann diese Handakte jedoch nicht herausverlangen. Absatz 6.2. bleibt unberührt. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

7.4. Sofern der Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker (Psychotherapie) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

7.5. Handakten werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) bis 10 Jahre nach dem letzten Behandlungstermin aufbewahrt und dann vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.


§ 8 Rechnungsstellung 

Bei den Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

Für Beweis- oder Erstattungszwecke muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Praxis, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10/11, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Behandlung/Beratung, Beschreibung der Leistung(en) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Höhe des Honorars für jede Einzelleistung, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.

Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Klienten.


§ 9 Meinungsverschiedenheiten und Hinweis auf EU-Streitschlichtung

9.1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

9.2. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist erreichbar unter:  https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Heilpraktiker (Psychotherapie) nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Kontakt

Karin Sturm Portrait
0157 – 72 88 45 93 mail@ipt-regensburg.de

Anschrift

Praxis für integrative Psychotherapie (HpG) Karin Sturm Heilpraktikerin für Psychotherapie Pfluggasse 1 93047 Regensburg
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